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   OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00   

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https://dejure.org/2000,5747
OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 28.10.1981 - 5 W 2355/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Das Gesetz sieht Prozeßkostenhilfe für das Bewilligungsverfahren nicht vor (so auch OLG Schleswig SchlHA 1978, 75, 76; OLG Bremen JurBüro 1979, 447; OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773, 774; OLG Nürnberg, NJW 1982, 288; OLG Hamm FamRZ 1982, 623).

    Bedarf der Antragsteller, bevor er einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellt, der Beratung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, so findet das Beratungshilfegesetz Anwendung, das unter den Voraussetzungen des § 1 Rechtsberatung durch Anwalt oder Gericht außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht (vgl. OLG Nürnberg NJW 1982, 288; Schneider MDR 1981, 793, 794; Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. § 119 Anm. I 1 b und Vorbem.§ 114 Anm. III; für die Anwendbarkeit des Beratungshilfegesetzes zugunsten des Antragsgegners, weil für diesen das Prozeßkostenhilfeverfahren kein gerichtliches Verfahren sei, Pentz NJW 1982, 1269, 1270; a.A. auch für den Antragsgegner: OLG Hamm NJW 1982, 287).

    Auch ist dem Erfordernis des Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) Rechnung getragen (so auch OLG Nürnberg NJW 1982, 288).

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Für das Prozesskostenhilfeverfahren kann grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe gewährt werden (Anschluss an BGHZ 91, 311).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in BGHZ 91, 311 u.a. ausgeführt :.

  • OLG Hamm, 10.11.1981 - 1 WF 459/81
    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Bedarf der Antragsteller, bevor er einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellt, der Beratung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, so findet das Beratungshilfegesetz Anwendung, das unter den Voraussetzungen des § 1 Rechtsberatung durch Anwalt oder Gericht außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht (vgl. OLG Nürnberg NJW 1982, 288; Schneider MDR 1981, 793, 794; Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. § 119 Anm. I 1 b und Vorbem.§ 114 Anm. III; für die Anwendbarkeit des Beratungshilfegesetzes zugunsten des Antragsgegners, weil für diesen das Prozeßkostenhilfeverfahren kein gerichtliches Verfahren sei, Pentz NJW 1982, 1269, 1270; a.A. auch für den Antragsgegner: OLG Hamm NJW 1982, 287).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Denn das Grundgesetz verlangt nicht, daß das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts wahrgenommen wird (BVerfG NJW 1971, 2302).4......".
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 6 WF 161/80
    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Das Gesetz sieht Prozeßkostenhilfe für das Bewilligungsverfahren nicht vor (so auch OLG Schleswig SchlHA 1978, 75, 76; OLG Bremen JurBüro 1979, 447; OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773, 774; OLG Nürnberg, NJW 1982, 288; OLG Hamm FamRZ 1982, 623).
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